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   OVG Sachsen, 24.04.2009 - 2 B 688/07   

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https://dejure.org/2009,18643
OVG Sachsen, 24.04.2009 - 2 B 688/07 (https://dejure.org/2009,18643)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 24.04.2009 - 2 B 688/07 (https://dejure.org/2009,18643)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 24. April 2009 - 2 B 688/07 (https://dejure.org/2009,18643)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    SächsHG § 27
    Promotion; Dissertation; Nichtannahme

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schließung eines Promotionsverfahrens wegen Nichterfüllung der Auflagen der Überarbeitung der Disseration vor ihrer Annahme; Fehlen der Beschreibung der genauen Zusammenhänge zwischen den zu untersuchenden Hypothesen und durchgeführten Untersuchungen i.R. einer ...

  • Judicialis

    SächsHG § 27

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SächsHG § 27
    Promotion; Dissertation; Nichtannahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 13.01.2009 - 9 B 64.08

    Anhörungsrüge; rechtliches Gehör; Verfahrensmangel; Darlegungserfordernis;

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.04.2009 - 2 B 688/07
    Grundsätzlich hätte es dem anwaltlich vertretenen Kläger oblegen, in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht durch Stellung eines Beweisantrages auf die von ihm nunmehr beanstandete unterbliebene Sachaufklärung hinzuwirken (vgl. z. B. BVerwG, Beschl. v. 13.1.2009, NVwZ 2009, 329, 330; SächsOVG, Beschl. v. 20.11.2000, SächsVBl. 2001, 94; st. Rspr.).
  • OVG Sachsen, 16.04.2008 - 5 B 49/07

    Industrie- und Handelskammer; Pflichtmitgliedschaft; Rechtsanwalt;

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.04.2009 - 2 B 688/07
    Eine Zulassung der Berufung scheidet aus, wenn sich das angefochtene Urteil aus anderen Gründen im Ergebnis als richtig darstellt (SächsOVG, Beschl. v. 16.4.2008, SächsVBl. 2008, 191, 192; st. Rspr.).
  • VG Leipzig, 21.05.2014 - 4 K 528/11

    Annahme einer Dissertation (hier: Veterinärmedizinische Fakultät) und Fortführung

    Eine zwingend erforderliche zweite Nachbesserungsmöglichkeit lässt sich aus dem Verfassungsrecht nicht ableiten (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 24.4.2009, SächsVBl. 2009, 190 [191]).

    Abweichende Einordnungen der gezeigten Leistungen sind gerade Ausdruck des den zuständigen Stellen im Promotionsverfahren zukommenden Beurteilungsspielraums (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 24.4.2009, SächsVBl. 2009, 190 [192]).

  • OVG Sachsen, 08.03.2016 - 2 A 403/14

    Nichtannahme Dissertation; Auflage; Datenerhebung

    Wie der Senat in seinem Beschluss vom 24. April 2009 - 2 B 688/07 -, juris Rn. 9 ausgeführt hat, begegnet § 12 PromO keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.
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